====== Zeugnis in der gewerblichen Berufsschule - Kurzinfo ====== auf der Grundlage der Schulversuchsbestimmungen vom 24.08.2005 (Az. 41-6621.00/208) und den ab dem Sj. 06/07 geltenden Änderungen vom 05.07.2006 (Az. 41-6621.00/211) ==== Allgemeines: ==== * Ergänzung der Zeugnisse mit einem Übersichtsblatt über die Lernfelder des Ausbildungsberufs * maßgebende Noten; alle Noten des Pflichtbereichs, Ausnahme: Religionslehre / Ethik ==== Halbjahreszeugnis. ==== Anlage 3 nur im zweiten und dritten Schuljahr ==== Versetzungszeugnis: ==== Anlage 4 * Versetzung erfolgt, wenn: * der Durchschnitt aus allen maßgebenden Noten 4,0 oder besser ist * die Berufsfachliche Kompetenz nicht schlechter als „ausreichend" ist (-> Sperrfach) * höchstens eine der übrigen maßgebenden Noten schlechter als „ausreichend" ist * bei zwei maßgebenden Noten schlechter als „ausreichend" für beide Noten ein Ausgleich gegeben ist; 5->3; 6->1 oder 2x2 * Vermerk, bei Nichtversetzung: „Er/Sie hat das Ziel der Klasse nicht erreicht." ==== Abschlusszeugnis: ==== Anlage 5 * „Wirtschafts- und Sozialkunde“ als eigener Prüfungsbereich * die Abschlussprüfung ist bestanden, wenn: * die Berufsfachliche Kompetenz mind. „ausreichend“ ist (Sperrfach) * keine Endnote „ungenügend" ist * bei bis zu drei Prüfungsbereichen max. ein Prüfungsbereich, „mangelhaft" ist * höchstens eine der maßgebenden Endnoten (inkl. Prüfungsbereiche) „mangelhaft" ist oder wie folgt ausgeglichen werden kann: 2x5 -> mind. 2x3; 3x5 -3- mind. 2 und 2x3 Beispiel aus dem gewerblich-technischen Bereich zur Ermittlung der Zeugnisnoten und der Durchschnittsnote: {{:school:schularten:bs:zeugnis_bs.jpg?600|}} {{tag>BS Zeugnis}}