school:schularten:bs:zeugnis

Zeugnis in der gewerblichen Berufsschule - Kurzinfo

auf der Grundlage der Schulversuchsbestimmungen vom 24.08.2005 (Az. 41-6621.00/208) und den ab dem Sj. 06/07 geltenden Änderungen vom 05.07.2006 (Az. 41-6621.00/211)

  • Ergänzung der Zeugnisse mit einem Übersichtsblatt über die Lernfelder des Ausbildungsberufs
  • maßgebende Noten; alle Noten des Pflichtbereichs, Ausnahme: Religionslehre / Ethik

Anlage 3

nur im zweiten und dritten Schuljahr

Anlage 4

  • Versetzung erfolgt, wenn:
  • der Durchschnitt aus allen maßgebenden Noten 4,0 oder besser ist
  • die Berufsfachliche Kompetenz nicht schlechter als „ausreichend„ ist (→ Sperrfach)
  • höchstens eine der übrigen maßgebenden Noten schlechter als „ausreichend“ ist
  • bei zwei maßgebenden Noten schlechter als „ausreichend„ für beide Noten ein Ausgleich gegeben ist; 5→3; 6→1 oder 2×2
  • Vermerk, bei Nichtversetzung: „Er/Sie hat das Ziel der Klasse nicht erreicht.“

Anlage 5

  • „Wirtschafts- und Sozialkunde“ als eigener Prüfungsbereich
  • die Abschlussprüfung ist bestanden, wenn:
  • die Berufsfachliche Kompetenz mind. „ausreichend“ ist (Sperrfach)
  • keine Endnote „ungenügend„ ist
  • bei bis zu drei Prüfungsbereichen max. ein Prüfungsbereich, „mangelhaft“ ist
  • höchstens eine der maßgebenden Endnoten (inkl. Prüfungsbereiche) „mangelhaft„ ist oder wie folgt ausgeglichen werden kann: 2×5 → mind. 2×3; 3×5 -3- mind. 2 und 2×3

Beispiel aus dem gewerblich-technischen Bereich zur Ermittlung der Zeugnisnoten und der Durchschnittsnote:

  • school/schularten/bs/zeugnis.txt
  • Zuletzt geändert: 24.01.2025 15:37
  • von hm